Führerschein Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
- Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A
- Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse A2
- Klasse A1
- Klasse AM

Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Führerschein Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Klasse AM

Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Führerschein Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
- bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
- Klasse A1
- Klasse AM

Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Führerschein Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- Einer bbH von maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Anmeldung
- Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Kurs
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
Führerschein Klasse Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Anmeldung
- Passbild
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
Praxis
- Grundausbildung 90 min.